Home
Herzlich Willkommen
Wir über uns
Unser Kursangebot
Die Jägerprüfung
Weiterbildung
Ausbildungsstätte
Termine
Kontakt-Formular
Impressum
Links

 

In Zusammenarbeit mit dem NIEDERSÄCHSISCHE JÄGER bieten wir für Hegeringversammlungen und Jungjäger-Kurse verschiedene Fachvorträge und Veranstaltungen an.
Die Vorträge beschäftigen sich mit folgenden Themen:

 

Rabenvogelbejagung – zeitgerecht und effektiv
nach dem NJG

  • Zeitgerechter Vortrag für den Praktiker, der den Druck der Prädatoren vermindern will.
  • Vorstellung von Bejagungsmöglichkeiten über den Einsatz von:
    a) Lockjagdmöglichkeiten
    b) Platzwahl
    c) Ansitzmöglichkeiten
    d) Tarnung
  • Vorstellung von Hilfsmöglichkeiten (Anschauungsmaterial)
  • Hinweise auf eine effektive Bejagung
    Dauer ca. 90 Min. – mit Lehrvorführung ca. 1 Std.
    Zielgruppe: Hegeringe mit Niederwild-Arbeitsgruppen.

    Schwarzwild
  • Vermehrung, Verhalten im Streifgebiet, Abwendung von Wildschäden
  • Neue Auswirkungen durch vermehrten Maisanbau
  • Bejagungsmöglichkeiten
  • Sicherheitsvorgaben bei der Bejagung
  • Geeignete Waffenausrüstung

    Der Jäger und sein Recht
    Besondere Eckpunkte im Jagdrecht und dem Sozialrecht (Versicherungsbeispiele). Änderungen ab 01.04.2001
    Jagdrecht
  • Wahrnehmung des Jagdrechtes in befriedeten Bezirken
  • Wildfolge
  • Füttern I Kirren
  • Fragen aus der Versammlung
    Sozialgesetz
  • Versicherung
  • Haftung
    Leistungen der Berufsgenossenschaft
  • Einzeljagd
  • Gesellschaftsjagd

    Wildbrethygiene – Wildkrankheiten –
    bedenkliche Merkmale
  • EU-Lebensmittelverordung
  • Neue Hygienevorschriften für Lebensmittel
  • Ausbildung der Fachkundigen Person (Vorgaben)
  • EU-Verordnungen EG 853/2004
  • EU-Verordnungen EG 854/2004
  • EU-Verordnungen EG 8178/2002
  • Vermarktung von Primärerzeugnissen
  • EG 854/2004 Abgabe an den Großhandel
  • Bedenkliche Merkmale und Verhaltensweisen des Erlegers/Vermarkters Stand: Januar 2007

    Sicherheit bei Drück- und Bewegungsjagden
  • Grundlagen zur Vorbereitung
  • Durchführung von Bewegungsjagden
  • Berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
  • Versicherungsgrundlagen/Haftung
  • Tagesstrecke – Fleischhygiene/rechtliche Vorschriften

    Fangjagdseminare nach § 24 Absatz 2 L Jagd Gesetz: Veranstaltungen über 16 Std. an zwei Tagen. Bei Ihnen vor Ort oder bei mir in Dötlingen. Bis zu 15 Teilnehmern. – Beleg nach Erlaß des Ministeriums.

In diesem Seminar wird das Handwerk mit der Falle vom Eigenbau bis zum Einbau im Revier demonstriert. Während des Seminars können folgende Fallen gebaut werden: eine neuartige Holzkastenfalle mit Fadenauslöser, ein Sicherheitsfangbunker für Abzugeisen, eine Rasenfalle in einem Sicherheitsbunker, eine Eberswalder Jungfuchsfalle und ein Fangschusskorb.
Zusätzlich werden Informationen über die Biologie und das Verhalten von Raubwild vermittelt, außerdem viele Tipps und Kniffe für den Fänger, z. B. Wahl des richtigen Fangplatzes oder die Anlage eines Köderfeldes. Der Lehrgang soll den Fänger in der Praxis schulen und Fangerfolge ermöglichen. Das Seminar dauert einen Tag und wird vor Ort oder in Dötlingen durchgeführt.


Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung Weiterbildungs-Seminar für alle Jagdscheininhaber und Jagdunternehmer. Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Rechts- und Verwaltungsvorschriften des europäischen und nationalen Lebensmittelrechtes
  • Hygiene- und Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit Wildbret
  • Anatomie (Körperbau), Physiologie (Lebensfunktionen) und Verhaltensweisen des freilebenden Wildes
  • Abnorme Verhaltensweisen und pathologische Veränderungen beim Wild
  • Umweltkontamination

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer des Seminars gilt als „kundige Person“ gemäß VO (EG) 853/2004 Anhang III, Abschnitt IV, Kapitel I und als „geschulte Person“ gemäß tierische Lebensmittel-Hygieneverordung Art. 2, § 4. – Dauer des Seminars: ca. 4 Std., Teilnehmerzahl: max. 50 Personen. Gut geeignet für Hegeringe.

 

 


Jagdschule Handelsmann | heinrich.handelsmann@ewetel.net